OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.08.2005
I-1 U 11/05
Normen:
BGB § 823 § 847 Abs. 1 (a.F.) ; StVG § 7 § 17 (a.F.) ; FahrlG § 18 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 17.12.2004

HWS-Distorsion durch Auffahrunfall im Niedergeschwindigkeitsbereich

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2005 - Aktenzeichen I-1 U 11/05

DRsp Nr. 2006/7204

HWS-Distorsion durch Auffahrunfall im Niedergeschwindigkeitsbereich

1. Schäden sind nach Maßgabe der §§ 7, 17 StVG a.F. nur ersatzfähig, wenn sich die Feststellung treffen lässt, dass durch das Unfallereignis der Körper oder die Gesundheit verletzt worden ist. 2. Bei Auffahrunfällen gibt es keine Harmlosigkeitsgrenze, aufgrund der für bestimmte anstoßbedingte Geschwindigkeitsveränderungen des getroffenen Fahrzeuges im Niedergeschwindigkeitsbereich eine Distorsionsschädigung der Halswirbelsäule des Vordermanns generell auszuschließen ist.

Normenkette:

BGB § 823 § 847 Abs. 1 (a.F.) ; StVG § 7 § 17 (a.F.) ; FahrlG § 18 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe: