Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3.4.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden abgeändert.
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.930,82 € zuzüglich Zinsen hieraus von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2017 zu zahlen Zug um Zug
a)gegen Herausgabe der Bürgschaftsurkunde Nrn. 200 97 701446100 000006 f. vom 14.6. bzw. 15.6.2016
b)gegen Abtretung der Werklohnforderung der Klägerin gegen Fa. A GmbH i. L. hinsichtlich der Bauvorhaben "Neubau X/Y, Stadt1" und "Neubau V/W, Stadt2".
2. II. III. IV.
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