BGH - Beschluß vom 08.01.1981
VI ZR 258/80
Normen:
RVO § 1542 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 334

Inanspruchnahme eines Quotenvorrechts durch Träger der Sozialversicherung wegen gesetzlich übergegangener Ersatzansprüche

BGH, Beschluß vom 08.01.1981 - Aktenzeichen VI ZR 258/80

DRsp Nr. 1994/5081

Inanspruchnahme eines Quotenvorrechts durch Träger der Sozialversicherung wegen gesetzlich übergegangener Ersatzansprüche

Sozialversicherungsträger können für die auf sie nach § 1542 RVO übergehenden Ersatzansprüche ein Quotenvorrecht gegenüber dem Geschädigten nicht in Anspruch nehmen, wenn dieses nur dazu dienen könnte, dem Geschädigten Versicherungslasten zu überbürden, zu deren Tragung er nach Sachlage nicht verpflichtet wäre.

Normenkette:

RVO § 1542 ;

Hinweise:

Im Anschl. an BGH v. 8.11.1977, BGHZ 70, 67 = VersR 1979, 179. - s. a. BGH (III ZR 150/69) NJW 1972, 1860.

Fundstellen
VersR 1981, 334