OLG Köln - Urteil vom 21.11.1997
6 U 55/97
Normen:
UWG § 1 ;
Fundstellen:
NJWE-WettbR 1998, 152
OLGReport-Köln 1998, 281

Inzahlungnahme von gebrauchten Fahrrädern; übertriebenes Anlocken; Deutschlands Straßen sollen sicherer werden.

OLG Köln, Urteil vom 21.11.1997 - Aktenzeichen 6 U 55/97

DRsp Nr. 1998/2169

Inzahlungnahme von gebrauchten Fahrrädern; übertriebenes Anlocken; "Deutschlands Straßen sollen sicherer werden."

»Das werbliche Angebot eines Fahrradhändlers, beimKauf eines "nagelneue(n) P...Jubilé Fahrrade(s)" das "alte fahrbereite Fahrrad" des Kunden mit einem Betrag von bis zu DM 200,00 in Zahlung zu nehmen, ist jedenfalls dann als sog. übertreibens Anlocken wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG, wenn die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Gestaltung der Anzeige und der Begründung des Angebots die werbliche Ankündigung dahin verstehen (können), daß auch nicht mehr verkehrssichere alte Fahrräder zu einem Betrag von bis zu DM 200,00 entgegengeommen werden.«

Normenkette:

UWG § 1 ;

Entscheidunsgründe:

Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung ist zwar insgesamt zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg.

Zu Recht hat das Landgericht mit dem angefochtenen Urteil die im Beschlußweg erlassene einstweilige Verfügung aufrechterhalten. Denn das Unterlassungsbegehren der gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG prozeßführungsbefugten und aktivlegitimierten Antragstellerin erweist sich gemäß § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens als begründet.