OLG Celle - Beschluss vom 25.10.2005
7 U 219/05
Normen:
BGB § 434 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 143/05

Kaufrecht: Angaben zur Fahrzeugbeschaffenheit bei Ebay-Verkauf eines Pkw, Begriff und Einschränkung der öffentlich werbenden Äußerung

OLG Celle, Beschluss vom 25.10.2005 - Aktenzeichen 7 U 219/05

DRsp Nr. 2007/8207

Kaufrecht: Angaben zur Fahrzeugbeschaffenheit bei Ebay-Verkauf eines Pkw, Begriff und Einschränkung der öffentlich werbenden Äußerung

1. Wer im Rahmen einer Ebay-Auktion Angaben zur Fahrzeugbeschaffenheit (hier: Unfallfreiheit) macht, macht eine öffentliche werbende Äußerung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. 2. Schränkt er die Angaben in einem mit dem Käufer nach Abschluss der Auktion abgeschlossenen Formularvertrag dahingehend ein, dass die Unfallfreiheit nur für die Zeit, in der er Eigentümer war, zugesichert wird, ist dies eine Berichtigung "in gleichwertiger Weise" i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB.

Normenkette:

BGB § 434 Abs. 1 S. 3 ;

Gründe:

Die Rechtssache dürfte keine grundsätzliche Bedeutung haben und eine Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich sein. Die Berufung hat nach vorläufiger Beurteilung aus folgenden Gründen auch keine Aussicht auf Erfolg: