BGH - Urteil vom 14.06.1994
VI ZR 260/93
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 84
DRsp I(125)434d
MDR 1994, 1089
NJW 1994, 2414
SP 1995, 436
VersR 1994, 1302
ZfS 1994, 437

Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

BGH, Urteil vom 14.06.1994 - Aktenzeichen VI ZR 260/93

DRsp Nr. 1994/3094

Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

»Die Anforderungen an den Beweis der Behauptung des Arztes, daß sich der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu dem vorgenommenen Eingriff entschlossen hätte, sind besonders hoch, wenn der Patient den Eingriff zunächst abgelehnt und sich hierzu erst bereit gefunden hat, nachdem der Arzt auf ihn eingewirkt hat.«

Normenkette:

BGB § 823 ;

Tatbestand: