OLG Hamm - Beschluss vom 29.07.2004
4 Ss OWi 428/04
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 ; BKatV § 4 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
AG Steinfurt, vom 06.02.2004

Kein Absehen von Fahrverbot bei nächtlichem Verkehrsverstoß eines Taxifahrers

OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2004 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 428/04

DRsp Nr. 2005/2217

Kein Absehen von Fahrverbot bei nächtlichem Verkehrsverstoß eines Taxifahrers

»Zum (verneinten) Absehen vom Fahrverbot bei einem Taxifahrer wegen eines zur Nachtzeit begangenen Verkehrsverstoßes.«

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 ; BKatV § 4 Abs. 4 ;

Gründe:

I. Das Amtsgericht Steinfurt hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 45 km/h außerorts eine Geldbuße von 200,- Euro festgesetzt, von der Verhängung des Regelfahrverbots jedoch abgesehen.

Es hat u.a. folgende Feststellungen getroffen:

"Der 34-jährige Betroffene ist von Beruf Kühlerbauer und arbeitet nebenbei als Taxifahrer. Sein monatliches Einkommen beläuft sich insgesamt auf etwa 1800,- Euro netto. Er ist bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten."

Den Rechtsfolgenausspruch hat das Amtsgericht wie folgt begründet: