OLG Celle - Urteil vom 28.04.2005
14 U 243/04
Normen:
BGB § 249 ; BGB § 254 ;
Fundstellen:
MDR 2005, 1226
OLGReport-Celle 2005, 341
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 02.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 25/04

Kein Ersatz von Mietwagenkosten wegen zu Unrecht geltend gemachter Unfallschäden

OLG Celle, Urteil vom 28.04.2005 - Aktenzeichen 14 U 243/04

DRsp Nr. 2005/9087

Kein Ersatz von Mietwagenkosten wegen zu Unrecht geltend gemachter Unfallschäden

»1. Macht der Unfallgeschädigte zu Unrecht Unfallschäden geltend und führt die Überprüfung zu einer Verzögerung der Reparatur, kann für diesen Zeitraum kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden. 2. Kann durch eine Notreparatur (hier: Justierung des Kofferraumdeckels) der Unfallwagen fahrbereit gemacht werden, ohne dass dadurch die Schadensbegutachtung beeinträchtigt wird, muss sie zur Schadensminderung ausgeführt werden. Geschieht dies nicht, kann kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden.«

Normenkette:

BGB § 249 ; BGB § 254 ;

Entscheidungsgründe:

(abgekürzt gemäß §§ 540, 313 a Abs. 1 ZPO):