Kein Überholverbot durch Zeichen 277 für Personenkraftwagen mit Anhänger
BayObLG, Beschluss vom 10.07.2000 - Aktenzeichen 1 ObOWi 302/00
DRsp Nr. 2004/1297
Kein Überholverbot durch Zeichen 277 für Personenkraftwagen mit Anhänger
Das Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (Zeichen 277) gilt nicht für ein Fahrzeug, das im Fahrzeugschein als "Pkw geschlossen" bezeichnet ist, auch wenn es einen Anhänger zieht.