Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Klage- und Revisionsverfahren wird auf 205 200 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über eine Aufsichtsmaßnahme der beklagten Bundesrepublik Deutschland (Bundesversicherungsamt).
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