FG Niedersachsen - Urteil vom 29.06.2009
14 K 383/07
Normen:
KraftStG § 8; KraftStG § 8 Nr. 2; KraftStG § 12; StVZO § 23 Abs. 6a;

Kfz-Steuer; Wohnmobilbesteuerung verfassungsgemäß

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.06.2009 - Aktenzeichen 14 K 383/07

DRsp Nr. 2010/4759

Kfz-Steuer; Wohnmobilbesteuerung verfassungsgemäß

1. Zur Besteuerung von Wohnmobilen nach Änderung der Rspr. des BFH. 2. Mit Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO durch die 27. VO zur Änderung der StVZO mit Wirkung zum 1.5.2005 fiel die bis dahin für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos weg. 3. Demgemäß sind Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg, die nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, mehrere Personen zu befördern, als Pkw zu beurteilen.

Normenkette:

KraftStG § 8; KraftStG § 8 Nr. 2; KraftStG § 12; StVZO § 23 Abs. 6a;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das beklagte Finanzamt (FA) das Fahrzeug der Klägerin zutreffend besteuert hat.