KG - 02.02.1996 (6 U 3524/94) - DRsp Nr. 1998/1340
KG, vom 02.02.1996 - Aktenzeichen 6 U 3524/94
DRsp Nr. 1998/1340
Die Überprüfung seiner ablehnenden Entscheidung durch den Versicherer innerhalb der gesetzten Frist des § 12 Abs. 3VVG rechtfertigt nicht die Annahme einer stillschweigenden Verlängerung der Klagefrist. Aus dem Entgegenkommen des Versicherers, noch einmal in die Überprüfung einzutreten und einen dem Versicherten zwecks Vervollständigung der Unterlagen zugesandten Fragebogen dabei mit zu berücksichtigen, kann dem Versicherer kein Nachteil erwachsen.