KG - 05.11.1987 (2 Ss 295/87 - 3 Ws (B) 366/87) - DRsp Nr. 1992/7323
KG, vom 05.11.1987 - Aktenzeichen 2 Ss 295/87 - 3 Ws (B) 366/87
DRsp Nr. 1992/7323
a-c. Wirksamkeitsvoraussetzungen des Verkehrsverbots bei Smog (Zeichen 270):(a) Erstreckung des Wirkungsbereichs auf den gesamten durch landesrechtliche Smog-Verordnung (hier: für Berlin) festgelegten Sperrbezirk, an dessen Zufahrten das Verkehrszeichen aufgestellt wird;(b-c) wirksame Bekanntgabe der Verkehrsbeschränkung durch Verknüpfung der Aufstellung der Verkehrsschilder mit der Bekanntgabe des Smog-Alarms durch den Rundfunk,(c) ohne Notwendigkeit positiver Kenntnis der Verkehrsteilnehmer sowohl von der Aufstellung der Verkehrsschilder als auch von der Bekanntgabe der Alarmstufe.