KG - Beschluß vom 28.02.1994 (3 Ws (B) 7/94) - DRsp Nr. 1995/3653
KG, Beschluß vom 28.02.1994 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 7/94
DRsp Nr. 1995/3653
Ist bei einem Rotlichtverstoß bei länger als eine Sekunde dauernder Rotlichtphase die Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen, so kann dies die Unterschreitung der Regelbuße und das Absehen von dem Regelfahrverbot rechtfertigen.