KG - Beschluß vom 29.05.1996 (Kart 18/9) - DRsp Nr. 1997/5980
KG, Beschluß vom 29.05.1996 - Aktenzeichen Kart 18/9
DRsp Nr. 1997/5980
Haben Regulierungsabkommen zwischen Versicherern und Autovermietern das gemeinsame Ziel, das Preisniveau im Unfallersatzwagengeschäft zu senken, wird der zwischen den Versicherern bestehende Nachfragewettbewerb beschränkt.