KG - Urteil vom 02.05.1996 (12 U 2564/95) - DRsp Nr. 1997/5981
KG, Urteil vom 02.05.1996 - Aktenzeichen 12 U 2564/95
DRsp Nr. 1997/5981
Bei einem gewerblich genutzten unfallbeschädigten Kfz schlägt sich die Gebrauchsentbehrung in einer betrieblichen, zur Begründung des Anspruchs darzustellenden Vermögenseinbuße nieder. Eine abstrakte Bestimmung der Nutzungsausfallentschädigung ist damit ausgeschlossen.