KG - Urteil vom 29.11.1996 (9 U 2238/95) - DRsp Nr. 1998/17927
KG, Urteil vom 29.11.1996 - Aktenzeichen 9 U 2238/95
DRsp Nr. 1998/17927
Ohne nachvollziehbare nähere Darlegung der besonderen Verhältnisse kann nicht davon ausgegangen werden, daß die bei einem Schadensereignis getötete Ehefrau dem Ehemann auch im Alter von mehr als 78 Jahren noch zur Haushaltsführung verpflichtet wäre.