KG - Urteil vom 30.10.1980
12 U 1229/80
Normen:
BGB §§ 852, 844 Abs. 2, § 202 Abs. 1 ; RVO § 1542 ; StVG § 14 ;
Fundstellen:
DAR 1981, 221
VRS 60, 263
VersR 1981, 1080

KG - Urteil vom 30.10.1980 (12 U 1229/80) - DRsp Nr. 1994/7963

KG, Urteil vom 30.10.1980 - Aktenzeichen 12 U 1229/80

DRsp Nr. 1994/7963

1. Die Verjährung des Anspruchs einer Witwe auf Ersatz ihres Unterhaltsschaden beginnt erneut zu laufen, wenn die von ihr nach dem Tode des Ehemannes eingegangene zweite Ehe geschieden worden ist. 2. Lehnt es der Sozialversicherungsträger nach der Scheidung der zweiten Ehe ab, der Witwe die Rente nach dem verstorbenen ersten Ehemann wieder zu gewähren, so ist die Verjährung des übergangsfähigen Ersatzanspruchs der Witwe solange dem Sozialversicherungsträger gegenüber gehemmt, wie dieser das Wiederaufleben des Rentenanspruchs durch Bescheid verneint hat.

Normenkette:

BGB §§ 852, 844 Abs. 2, § 202 Abs. 1 ; RVO § 1542 ; StVG § 14 ;
Fundstellen
DAR 1981, 221
VRS 60, 263
VersR 1981, 1080