KG - Urteil vom 04.09.1980 (22 U 2463/80)
Die Befugnis zur Schadensliquidation auf Neuwagenbasis hängt nicht davon ab, daß der Kl. zuvor ein gleichwertiges neues Fahrzeug angeschafft hätte. Daß ein Geschädigter einen Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten [...]