Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer Invaliditätsentschädigung ohne Zustimmung
BGH, Urteil vom 14.12.1994 - Aktenzeichen IV ZR 14/94
DRsp Nr. 1995/2844
Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer Invaliditätsentschädigung ohne Zustimmung
»Daß der Versicherer die Invaliditätsentschädigung entgegen § 3 (2) Satz 2 AKB ohne die Zustimmung des Versicherten an den Versicherungsnehmer ausgezahlt hat, verschafft dem Versicherten nicht die Berechtigung, nunmehr die Invaliditätsentschädigung gegen den Versicherer einzuklagen. Der Verstoß allein führt auch noch nicht dazu, daß die Berufung des Versicherers auf die gemäß § 3 (2) Satz 1 AKB nur dem Versicherungsnehmer eingeräumte Klagebefugnis rechtsmißbräuchlich wird.«
Normenkette:
AKB § 3 Nr. 2 Satz 1, 2 ;
Tatbestand:
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