BGH - Beschluss vom 18.07.2023
4 StR 42/23
Normen:
StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 69a Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 07.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 712 Js 20701/21

Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

BGH, Beschluss vom 18.07.2023 - Aktenzeichen 4 StR 42/23

DRsp Nr. 2023/11120

Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

Tenor

1.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 7. Oktober 2022, soweit es ihn betrifft,

a)

dahin geändert, dass der Angeklagte in den Fällen a) und b) unter II.3 der Urteilsgründe wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt ist; die für den Fall a) verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten entfällt;

b)

mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine lebenslange Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

3.

Die weiter gehende Revision wird verworfen.

Normenkette:

StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 69a Abs. 1 S. 2;

Gründe