Auf die Berufung der Beklagten werden das am 10. Juli 2013 verkündete Urteil 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr und ihren drei minderjährigen Kindern Krankenversicherungsschutz im Basistarif zu gewähren.
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