Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Kammergerichts - 6. Zivilsenat - vom 29. März 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 64.263,25 € festgesetzt.
Der Kläger verlangt Leistungen aus einer beim beklagten Versicherungsverein gehaltenen Hausratversicherung, der die "G (G 2014)" zugrunde liegen. Diese bestimmen in ihrem Teil B Abschnitt I auszugsweise:
"§ 27 Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
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2. Einbruchdiebstahl, ...
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