1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 02.07.2015 (Aktenzeichen
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten hat die Klägerin zu tragen.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|