Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 11.04.2017, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Krankenhaustagegeld in Höhe von 6.300,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.4.2013 zu zahlen.
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