KG - Beschluss vom 22.07.2011
6 U 24/11
Normen:
VVG § 1 Abs. 1 a.F.; AKB 2007 § 12; AKB 2007 § 13;
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 290/09

Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unterbliebener Anzeige der Überschreitung der vereinbarten jährlichen Fahrleistung

KG, Beschluss vom 22.07.2011 - Aktenzeichen 6 U 24/11

DRsp Nr. 2014/18700

Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unterbliebener Anzeige der Überschreitung der vereinbarten jährlichen Fahrleistung

Die sogen. Redlichkeitsvermutung zugunsten des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung, der eine Entschädigungsleistung des Versicherers wegen des behaupteten Diebstahls seines Fahrzeugs begehrt, ist nicht schon allein dadurch erschüttert, dass er dem Versicherer die Überschreitung der vereinbarten jährlichen Kilometerleistung vertragswidrig nicht angezeigt hat.

In dem Rechtsstreit

K### A##### V###### -AG ./. B###

wird auf die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf folgendes hingewiesen:

Nach Vorberatung der Sache beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Der Senat misst dem Berufungsvorbringen der Beklagten keine Erfolgsaussicht bei. Die Sache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert sie eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil.

Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts beruht weder auf einer Rechtsverletzung, noch rechtfertigen die zugrunde zu legenden Tatsachen eine abweichende Entscheidung.