OLG Düsseldorf - Urteil vom 05.07.2005
I-4 U 119/04
Normen:
VVG § 6 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 07.05.2004

Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei arglistigem Verschweigen von Vorschäden

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2005 - Aktenzeichen I-4 U 119/04

DRsp Nr. 2007/4783

Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei arglistigem Verschweigen von Vorschäden

Eine Verletzung der Auskunftsobliegenheit durch das arglistige Verschweigen von Vorschäden gegenüber dem Kfz-Versicherer führt zur Leistungsfreiheit.

Normenkette:

VVG § 6 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung bleibt erfolglos.

Das angefochtene Urteil kommt zutreffend zu dem Ergebnis, dass die Beklagte leistungsfrei ist, weil der Kläger nachhaltig gegen seine Auskunftsobliegenheiten (§ 7 I (2) S. 3 AKB i.V.m. § 7 V (4) AKB, § 6 Abs. 3 VVG) verstoßen hat.