OLG Celle - Urteil vom 30.11.2000
8 U 169/99
Normen:
VVG § 6 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 30.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 433/99

Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung

OLG Celle, Urteil vom 30.11.2000 - Aktenzeichen 8 U 169/99

DRsp Nr. 2002/11897

Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung

»Zur Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verschweigen eines mitentscheidenden Vorschadens und dadurch bedingter Reparaturkosten.«

Normenkette:

VVG § 6 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Klägerin, die unverändert wegen von ihr behaupteten Diebstahls des versicherten Fahrzeugs Teilkaskoversicherungsentschädigungsleistungen in Höhe von 25.200 DM begehrt, ist nicht begründet. Durch das angefochtene Urteil ist die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen worden.