(abgekürzt nach § 543 Abs. 1 ZPO)
I.
Der Kläger ist Inhaber eines Peugeot-Autohauses und betreibt außerdem eine Autovermietung.
Er unterhielt bei der Beklagten für einen Klein-LKW vom Typ Peugeot Boxer - Erstzul. 11/97 - eine Fahrzeugversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300,-- DM bei Teilkaskoschäden.
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