LG Bamberg - Urteil vom 07.05.1951 (8 Ns 14/51) - DRsp Nr. 1994/14276
LG Bamberg, Urteil vom 07.05.1951 - Aktenzeichen 8 Ns 14/51
DRsp Nr. 1994/14276
1. Ein von einem Kraftwagen überholter Radfahrer darf, wenn er nun seinerseits wieder den Kraftwagen überholen will, dies nur links tun, selbst wenn rechts genügend Raum dafür vorhanden ist. 2. Ein Kraftfahrer braucht nicht damit zu rechnen, daß er von einem Radfahrer rechts überholt wird.