Die Höhe der Nutzungsentschädigung bemißt die ständige Rechtsprechung nach der Tabelle von Sanden und Danner. Grundlage der Berechnung des Entscheidungssatzes ist der Mietpreis eines gleichwertigen Kfz, bereinigt um Faktoren, die sich auf die gewerbliche Nutzung beziehen und gemindert um die dem Geschädigten erspart gebliebenen Eigenbetriebskosten. Die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob bei einem mehr als 5 Jahre alten Fahrzeugs Abzüge von der sich aus der Tabelle ergebenden Nutzungsentschädigung zu machen sind, wird von der Kammer in ständiger Rechtsprechnung bejaht.
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