LG Bochum - Urteil vom 06.01.1992 (6 O 515/92)
Die Höhe der Nutzungsentschädigung bemißt die ständige Rechtsprechung nach der Tabelle von Sanden und Danner. Grundlage der Berechnung des Entscheidungssatzes ist der Mietpreis eines gleichwertigen Kfz, bereinigt um [...]