LG Amberg - Urteil vom 30.04.1992
13 S 1399/91
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 1120
NJW-RR 1992, 1120

Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch einen Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums

LG Amberg, Urteil vom 30.04.1992 - Aktenzeichen 13 S 1399/91

DRsp Nr. 1998/11576

Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch einen Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums

Allein die Einführung eines Pfandsystems für die Einkaufswagen stellt für den Betreiber eines Einkaufszentrums keine geeignete Sicherungsmaßnahme dafür dar, daß Einkaufswagen auf einem abschüssigen Parkplatzgelände nicht ins Rollen geraten und parkende Fahrzeuge beschädigen. Auf einem abschüssigen Gelände ist zusätzlich die Nachrüstung mit einer Feststellbremse zu fordern. Kommt es daher zu einer Beschädigung eines PKW durch einen davon rollenden Einkaufswagen, so haftet der Betreiber des Einkaufszentrums voll.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW-RR 1992, 1120
NJW-RR 1992, 1120