LG Dresden - Urteil vom 05.03.1997
8 Ns 704 Js 48388/95
Normen:
StGB § 240 ;
Fundstellen:
NZV 1998, 83

LG Dresden - Urteil vom 05.03.1997 (8 Ns 704 Js 48388/95) - DRsp Nr. 1998/10198

LG Dresden, Urteil vom 05.03.1997 - Aktenzeichen 8 Ns 704 Js 48388/95

DRsp Nr. 1998/10198

»Der Lenker eines Lkw, der auf der Autobahn bei Annäherung an eine Baustelle, vor der die linke Fahrspur auf die rechte übergeleitet wird, wobei sich auf der rechten Fahrspur bereits ein Stau gebildet hat, seinen Lkw auf die wenig befahrene linke Fahrspur lenkt und dort anhält, um vor der Baustelle vor dem etwa 200 m vor ihm auf der rechten Fahrspur mit etwa 10 km/h fahrenden Lkw seines Arbeitgebers einscheren zu können, begeht gegenüber dem ihm auf der linken Fahrspur nachfolgenden Verkehr keine Nötigung, wenn das Blockieren der linken Fahrspur nur wenige Minuten (hier: nicht mehr als sechs Minuten) andauert.«

Normenkette:

StGB § 240 ;
Fundstellen
NZV 1998, 83