LG Frankenthal - Urteil vom 29.06.1984 (4 O 324/83) - DRsp Nr. 1994/14533
LG Frankenthal, Urteil vom 29.06.1984 - Aktenzeichen 4 O 324/83
DRsp Nr. 1994/14533
Wer sich als Insasse einem erkennbar alkoholisierten Fahrer - 1,6 Promille - anvertraut und mit ihm eine riskante Fahrt, wie etwa Abfahren einer Rallyestrecke, unternimmt, trägt einen Mitverschuldensanteil von 50 %.