LG Koblenz - 13.11.1997 (12 S 229/97) - DRsp Nr. 1999/1890
LG Koblenz, vom 13.11.1997 - Aktenzeichen 12 S 229/97
DRsp Nr. 1999/1890
Verlangt ein Mietwagenunternehmen einen Tarif, der erheblich über den Unfallersatztarifen überregionaler Unternehmen liegt, so verstößt der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er sich nicht zuvor über übliche Preise in seinem Nahbereich erkundigt.