LG Koblenz - 21.03.1997 (14 S 153/96) - DRsp Nr. 1998/1484
LG Koblenz, vom 21.03.1997 - Aktenzeichen 14 S 153/96
DRsp Nr. 1998/1484
Ist es dem Taxiunternehmer möglich und zumutbar, den unfallbedingten Ausfall eines Taxifahrzeuges durch Rückgriff auf vorhandene Restkapazitäten in seinem Betrieb aufzufangen, so ist eine Fremdanmietung eines Ersatzfahrzeuges nicht erforderlich.