LG Köln - 16.10.1997 (24 O 114/95) - DRsp Nr. 1998/18203
LG Köln, vom 16.10.1997 - Aktenzeichen 24 O 114/95
DRsp Nr. 1998/18203
1. Der bloße Hinweis, daß unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen reicht nicht für eine ordnungsgemäße Belehrung. 2. Die Belehrung muß den Zusatz enthalten: "auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht".