LG Köln - Urteil vom 15.01.1997 (23 O 59/96) - DRsp Nr. 1999/1894
LG Köln, Urteil vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 23 O 59/96
DRsp Nr. 1999/1894
Überquert ein Fußgänger mit mindestens 1,86 o/oo nachts bei Regen eine ca. 5,5 m breite, gerade verlaufende, gut einzusehende Straße innerorts und wird er dabei von einem Motorroller überfahren, für dessen Fahrer der Unfall verkehrstechnisch unvermeidbar war, so spricht die Alkoholisierung zusammen mit dem Fehlverhalten für eine den Versicherungsschutz ausschließende Bewußtseinsstörung.