LG Limburg vom 01.10.1997
3 S 41/97
Normen:
StVG §§ 7, 17 ;
Fundstellen:
SP 1998, 98

LG Limburg - 01.10.1997 (3 S 41/97) - DRsp Nr. 1998/18208

LG Limburg, vom 01.10.1997 - Aktenzeichen 3 S 41/97

DRsp Nr. 1998/18208

1. Die Grundsätze des Anscheinsbeweises, die für eine Verletzung der doppelten Rückschaupflicht des Linksabbiegers sprechen, sind ohne Hinzutreten weiterer Umstände bei einer Kollision zwischen einem Mofa und einem Motorroller wegen der Beweglichkeit der beiden Fahrzeuge nicht anwendbar. 2. Bei der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung der Betriebsgefahren ist die Motorstärke kein taugliches Abgrenzungskriterium, wenn sie sich nicht konkret auf die Verkehrssituation ausgewirkt hat. Entscheidend ist die Gefährlichkeit des jeweils eingeleiteten Fahrmanövers. Dem Abbiegevorgang nach links kann die doppelte Gefährlichkeit als demjenigen des Überholmanövers zukommen.

Normenkette:

StVG §§ 7, 17 ;
Fundstellen
SP 1998, 98