LG München I - Urteil vom 03.03.1999
31 S 3200/96
Normen:
AGBG § 9 ;
Fundstellen:
DAR 1999, 268

LG München I - Urteil vom 03.03.1999 (31 S 3200/96) - DRsp Nr. 1999/10119

LG München I, Urteil vom 03.03.1999 - Aktenzeichen 31 S 3200/96

DRsp Nr. 1999/10119

Die Klausel in den Leasingbedingungen, wonach sich einerseits das Fahrzeug bei Rückgabe in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden soll, der nach mehrjähriger Benutzung des Fahrzeugs mehr oder weniger erhebliche Mängel und Schäden umfaßt, und andererseits aber das Fahrzeug "frei von Schäden und Mängeln" sein soll, ist in sich widersprüchlich und daher wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

Normenkette:

AGBG § 9 ;
Fundstellen
DAR 1999, 268