LG Offenburg - 03.02.1997 (2 O 61/96) - DRsp Nr. 1998/1495
LG Offenburg, vom 03.02.1997 - Aktenzeichen 2 O 61/96
DRsp Nr. 1998/1495
Der Verein "Grüne Karte e. V" haftet für Schäden, die von einem Fahrzeug verursacht wurden, das seinen Standort in Frankreich hat, auch dann, wenn das Fahrzeug noch das nicht mehr gültige deutsche Kennzeichen trägt.