LG Saarbrücken - Beschluß vom 13.02.1997 (3 Qs 22/97) - DRsp Nr. 1998/18222
LG Saarbrücken, Beschluß vom 13.02.1997 - Aktenzeichen 3 Qs 22/97
DRsp Nr. 1998/18222
Jenseits eines Blutalkoholwertes von 1,6 o/oo kann nicht von einem bewährten Kraftfahrer gesprochen werden, so daß ihm - ungeachtet seiner ansonsten langjährigen beanstandungsfreien Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr - die Fahrerlaubnis zu entziehen ist und auch keine Ausnahmegenehmigung für den eingeschränkten Fahrerlaubnisbereich erteilt werden kann.