LG Saarbrücken - Beschluß vom 13.02.1997
3 Qs 22/97
Normen:
StGB § 69 Abs. 2 ; StPO § 111a;
Fundstellen:
ZfS 1998, 152

LG Saarbrücken - Beschluß vom 13.02.1997 (3 Qs 22/97) - DRsp Nr. 1998/18222

LG Saarbrücken, Beschluß vom 13.02.1997 - Aktenzeichen 3 Qs 22/97

DRsp Nr. 1998/18222

Jenseits eines Blutalkoholwertes von 1,6 o/oo kann nicht von einem bewährten Kraftfahrer gesprochen werden, so daß ihm - ungeachtet seiner ansonsten langjährigen beanstandungsfreien Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr - die Fahrerlaubnis zu entziehen ist und auch keine Ausnahmegenehmigung für den eingeschränkten Fahrerlaubnisbereich erteilt werden kann.

Normenkette:

StGB § 69 Abs. 2 ; StPO § 111a;
Fundstellen
ZfS 1998, 152