LG Zweibrücken - Beschluß vom 17.10.1997
Qs 123/97
Normen:
StPO § 44 ;
Fundstellen:
NJW 1998, 3728
VRS 94, 452

LG Zweibrücken - Beschluß vom 17.10.1997 (Qs 123/97) - DRsp Nr. 1998/18233

LG Zweibrücken, Beschluß vom 17.10.1997 - Aktenzeichen Qs 123/97

DRsp Nr. 1998/18233

Beträgt die vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung nur mehrere Wochen, ist dem Beschuldigten bei Unkenntnis von der Zustellung des Strafbefehls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Normenkette:

StPO § 44 ;
Fundstellen
NJW 1998, 3728
VRS 94, 452