LG Zweibrücken - Beschluß vom 17.10.1997 (Qs 123/97) - DRsp Nr. 1998/18233
LG Zweibrücken, Beschluß vom 17.10.1997 - Aktenzeichen Qs 123/97
DRsp Nr. 1998/18233
Beträgt die vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung nur mehrere Wochen, ist dem Beschuldigten bei Unkenntnis von der Zustellung des Strafbefehls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.