LG Zweibrücken - Urteil vom 08.12.1997
4 S 219/97
Normen:
BGB §§ 133, 157, 631 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)455d
ZfS 1998, 175

LG Zweibrücken - Urteil vom 08.12.1997 (4 S 219/97) - DRsp Nr. 1998/18232

LG Zweibrücken, Urteil vom 08.12.1997 - Aktenzeichen 4 S 219/97

DRsp Nr. 1998/18232

1. Gehen der Werkunternehmer und Verkäufer sowie der Käufer eines Pkw zu Unrecht davon aus, daß nach Auftreten von Mängeln an dem Pkw ein sich gegen eine Reparaturkostenversicherung richtender Anspruch besteht, und überträgt der Käufer dem Werkunternehmer die Ausführung der Reparaturarbeiten, obliegt es dem Werkunternehmer, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die Frage der Garantieleistung von einer endgültigen Entscheidung des Garantiegebers hinsichtlich deren Übernahme abhänge.