LG Zweibrücken - Urteil vom 31.01.1995 (3 S 277/94) - DRsp Nr. 1996/3935
LG Zweibrücken, Urteil vom 31.01.1995 - Aktenzeichen 3 S 277/94
DRsp Nr. 1996/3935
Reguliert ein Kfz-Haftpflichtversicherer irrtümlich einen Verkehrsunfallschaden durch ein nicht bei ihm versicherte Kraftfahrzeug, erfüllt er damit - zumindest auch - eine Verbindlichkeit des vermeintlichen Versicherungsnehmers. Der Geschädigte erhält das, was ihm im Valutaverhältnis zum Schädiger tatsächlich zusteht, so daß ein Bereicherungsanspruch nicht gegen ihn, sondern nur gegen den Schädiger in Betracht kommt.