I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach §§ 41 Abs. 2 (Zeichen 274), 49 StVO, 24 StVG zu einer Geldbuße von 375,- EURO verurteilt. Zudem hat es unter Beachtung des § 25 Abs. 2 a StVG gegen den Betroffenen ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. Nach den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen überschritt der Betroffene am 17. Februar 2003 auf der BAB A 43 in Recklinghausen die an der Vorfallstelle auf 80 km/h begrenzte zulässige Höchstgeschwindigkeit um 86 km/h. Der Betroffene hat bestritten, das Fahrzeug zur Vorfallszeit geführt zu haben. Das Amtsgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Betroffenen auf ein vom Vorfall gefertigtes Lichtbild/Radarfoto gestützt und zur Begründung der getroffenen Feststellungen Folgendes ausgeführt:
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