Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers; keine Fehler-Eigenschaft von Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen; kein Zusicherungs-Charakter bloßer Werbeanpreisungen
OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 8 U 68/00
DRsp Nr. 2004/1317
Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers; keine Fehler-Eigenschaft von Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen; kein Zusicherungs-Charakter bloßer Werbeanpreisungen
1. "Normale" Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen eines verkauften Gebrauchtwagens sind nicht als Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1BGB zu werten.2. In Erklärungen des Gebrauchtwagenverkäufers mit dem Charakter bloßer Werbeanpreisungen ("durchgecheckt", "top fit") kann nicht ohne weiteres die Zusicherung technischer Fahrzeugeigenschaften (§ 459 Abs. 2BGB) gesehen werden.