Mandatssituation 10.1: Keine Verwirklichung des Tatbestands bei einer Atemalkoholkonzentration von 0,05 mg/l

Autor: Koehl

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Der 18-jährige Student Konstantin Mohr wird vom Amtsgericht wegen § 24c StVG zu einer Geldbuße i.H.v. 250 Euro verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er einen Pkw geführt, nachdem er in der Nacht zuvor Alkohol getrunken hatte. Die etwa eine halbe Stunde nach Fahrtende durchgeführte Atemalkoholmessung mit dem Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential ergab einen Wert von 0,05 mg/l. Er begibt sich zu seinem Rechtsanwalt und bittet diesen, einen Erfolg versprechenden Rechtsbehelf zu ergreifen.

Der Rechtsanwalt lässt sich eine Vollmacht unterzeichnen und nimmt Akteneinsicht. Daraus ergibt sich, dass bei Konstantin Mohr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festgestellt wurden.

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Führen eines Kfz auf öffentlicher Verkehrsfläche

Fahrer ist noch keine 21 Jahre alt oder in der Probezeit

Belastbare Feststellung einer ausreichenden AAK oder BAK oder Konsum von Alkohol während der Fahrt

Schuldvorwurf

Konkurrenzen

Verjährung

Rechtsfolgen

Verkehrsverwaltungsrechtliche Konsequenzen