Mandatssituation 16.2: Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen

Autor: Weingran

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Der Mandant erscheint mit einem Anhörungsschreiben des BfJ. Ihm wird Gelegenheit gegeben, sich zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland zu äußern. Eine Geldbuße i.H.v. 120 Euro soll im Inland vollstreckt werden. Der Mandant teilt mit, dass er die ausländische Bußgeldstelle im Rahmen des dortigen Einspruchsverfahrens gebeten hatte, ihm auf Deutsch zu schreiben, worum es geht. Dieses Schreiben ist nie beantwortet worden. Nun schreibt ihm das BfJ und ihm wird bewusst, dass das ausländische Ordnungswidrigkeitenverfahren längst abgeschlossen sein muss. Er bittet Sie, zu verhindern, dass die ausländische Sanktion hier vollstreckt wird.

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Wie hoch ist der Betrag, der vollstreckt werden soll?

Ist der Mandant im ausländischen OWi-Verfahren ausreichend belehrt worden?

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Rechtsbehelfsbelehrung

Nach § 87b IRG ist die Vollstreckung der Geldsanktion nicht zulässig, wenn die zugrundeliegende Entscheidung in einem schriftlichen Verfahren ergangen ist und der Betroffene nicht über das Recht zur Anfechtung und über die Fristen entsprechend den Vorschriften dieses Rechts belehrt worden ist. Diese Belehrung hätte hier in Deutsch erfolgen müssen:

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